About us - General Terms and Conditions [German version]
1. Allgemeines
Firmenbezeichnung: Attingo Datenrettung GmbH (nachfolgend „Attingo”
genannt). Geschäftsführer: Dipl. Ing. Nicolas Ehrschwendner. Firmensitz:
Weimarer Straße 90, 1190 Wien, Österreich. Firmenbuch: Handelsgericht Wien,
FN 288503w, Gewerbe: MBA 17-G-F 6649/97 (100379/f/17) „Dienstleistungen
in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik”; MBA 17-G-G
6685/97 (100358/g/17) „Handelsgewerbe und Handelsagenten gemäß
§ 124 Z. 10 GewO 1994, eingeschränkt auf das Handelsgewerbe”
2. Umfang und Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Attingo (gleich Auftragnehmer)
gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend
„Leistung(en)” genannt), die Attingo gegenüber dem Auftraggeber
(gleich Kunde / Auftraggeber / Käufer / Mieter) erbringt. Sie gelten auch
für Folgegeschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wird.
Die Verpflichtungen von Attingo richten sich ausschließlich nach dem Umfang
und Inhalt eines von Attingo entgegengenommenen Auftrages oder einer von Attingo
ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „Allgemeinen Geschäfts-
und Lieferbedingungen”.
Mit der Auftragsvergabe erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis
mit diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen”.
Bestellt der Auftraggeber unter Berufung auf seine eigenen abweichenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eine Leistung, so gelten in diesem Falle ausschließlich
die Geschäftsbedingungen von Attingo, selbst wenn diese einander nicht
widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von Attingo ausdrücklich
schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung
nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich
darauf hinzuweisen. In diesem Fall behält sich Attingo vor, die gewünschte
Leistung des Auftraggebers nicht weiter zu bearbeiten, ohne dass Ansprüche
irgend welcher Art gegen Attingo gestellt werden können. Darüber hinaus
gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der „Fachgruppe
für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung” der Wirtschaftskammer
Wien.
3. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise.
Wir behalten uns Preisänderungen vor (insbesondere bei Preisschwankungen
von EDV-Produkten). Die vereinbarten Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer
wird mit dem bei Rechnungsstellung gültigen Satz zusätzlich berechnet.
Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde.
4. Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag prompt bei Rechnungserhalt
ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist Attingo berechtigt, sämtliche
daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen
zusätzlich zu verrechnen. Des weiteren behält sich Attingo vor, nach
Setzen einer Nachfrist die Herausgabe der gelieferten EDV-Produkte zu verlangen
und / oder dem Auftragsgeber mit sofortiger Wirkung weitere Nutzung zu untersagen.
Die Ausübung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfall nicht als Rücktritt
vom Vertrag. Alle Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum
von Attingo. Darüber hinaus ist Attingo bei Zahlungsverzug berechtigt,
Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung
an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder zu
kündigen.
5. Verträge
Attingo ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen
(z.B. Wartungsverträge) bei Mitteilung bis spätestens einen Monat
vor Ende der Mindestvertragsdauer wirksam zum Ende der jeweiligen Mindestvertragsdauer
schriftlich zu kündigen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6. Pflichten
Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders
sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen
Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten etc). Die Gegenverrechnung
mit offenen Forderungen gegenüber Attingo und die Einbehaltung von Zahlungen
aufgrund behaupteter, aber von Attingo nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.
7. Aufträge / Bestellungen
Attingo ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen von einem Auftrag jederzeit
zurückzutreten. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall - soweit
nicht bereits geleistete Teilarbeiten alleine verwendbar sind - zurückerstattet.
Weitere Ansprüche jeder Art stehen dem Auftraggeber nicht zu.
8. Datenrettung
Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewährleistung, Garantie oder Haftung
für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere Hardware und Daten)
übernehmen, die direkt oder indirekt durch die Analyse oder Datenrettung
entstehen. Wir können Ihnen keine Zusage über die tatsächliche
Dauer der Analyse geben, auch nicht, ob Daten tatsächlich wiederhergestellt
werden können.
9. Lieferung und Abnahme
Attingo ist bemüht, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung
an Attingo durch den Lieferanten an Attingo die genannten Liefertermine einzuhalten.
Stellt sich nach Vertragsschluß heraus, dass infolge höherer Gewalt,
Streiks oder Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von
höherer Hand, unverschuldete Betriebsstörungen oder unverschuldete
Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten sowie sonstige von Attingo nicht zu
vertretende Ereignisse Liefertermine nicht eingehalten werden können, so
verlängern sich die Lieferfristen um bis zu vier Monaten. Ist die verlängerte
Lieferfrist abgelaufen oder die Leistung von Attingo vollends unmöglich
geworden, so ist Attingo sowie der Kunde berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nicht zu.
Attingo ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. In diesem Fall
gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.
10. Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt - sofern nicht anders vereinbart
- ab Rechnungsstellung zu laufen. Die Gewährleistung auf Dienstleistungen
(speziell im Bereich Softwareentwicklung) beschränkt sich ausschließlich
auf grobe Fahrlässigkeit.
11. Haftung
Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz
von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetzes sowie Vermögensschäden
sind einvernehmlich ausgeschlossen.
12. Rechte bei Software
Die Rechte von Attingo erstellter Software bleiben bei Attingo. Der Auftraggeber
erhält ausschließlich ein Nutzungsrecht für Software. Attingo
ist berechtigt, jederzeit das Nutzungsrecht bei der Zurückerstattung des
Kaufpreises an den Auftraggeber zu kündigen. Attingo ist nicht verpflichtet,
Aufträge über Änderungen bzw. Erweiterungen an Software anzunehmen.
Attingo ist nicht verpflichtet, den Quellcode einer von Attingo für einen
Auftraggeber erstellten Software herauszugeben. Eine Vermietung an Dritte oder
gar ein Verkauf an Dritte (auch teilweise) von Attingo erstellter Software ist
nicht gestattet. Eine Rückumwandlung (auch teilweise) der Software in Quellcode
ist untersagt.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Wien.
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