Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Firmenbezeichnung: Attingo Datenrettung GmbH (nachfolgend „Attingo” genannt). Geschäftsführer: Dipl. Ing. Nicolas Ehrschwendner. Firmensitz: Weimarer Straße 90, 1190 Wien, Österreich. Firmenbuch: Handelsgericht Wien, FN 288503w, Gewerbe: MBA 17-G-F 6649/97 (100379/f/17) „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik”; MBA 17-G-G 6685/97 (100358/g/17) „Handelsgewerbe und Handelsagenten gemäß § 124 Z. 10 GewO 1994, eingeschränkt auf das Handelsgewerbe”


2. Umfang und Gültigkeit

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „Attingo“ (gleich Auftragnehmer) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen (nachfolgend zusammenfassend „Leistung(en)” genannt), die „Attingo“ gegenüber dem Auftraggeber (gleich Kunde / Auftraggeber / Käufer) erbringt. Sie gelten auch für Folgegeschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Die Verpflichtungen von „Attingo“ richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von „Attingo“ entgegengenommenen Auftrages oder einer von „Attingo“ ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen”.
Mit der Auftragsvergabe erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen”. Bestellt der Auftraggeber unter Berufung auf seine eigenen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Leistung, so gelten in diesem Falle ausschließlich die Geschäftsbedingungen von „Attingo“, selbst wenn diese einander nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von „Attingo“ ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Ist der Auftraggeber mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. In diesem Fall behält sich „Attingo“ vor, die gewünschte Leistung des Auftraggebers nicht weiter zu bearbeiten, ohne dass Ansprüche irgend welcher Art gegen „Attingo“ gestellt werden können. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der „Fachgruppe für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung” der Wirtschaftskammer Wien.


3. Preise

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. Unternehmern iSd KSchG gegenüber behalten wir uns Preisänderungen vor. Die vereinbarten Preise sind Bruttopreise incl. Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.


4. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart ist der Rechnungsbetrag prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist „Attingo“ berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie 9 Prozent Zinsen p.a Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen, so nicht gem. § 352 ein höherer Zinssatz zur Anrechnung gelangt. Des weiteren behält sich „Attingo“ vor, nach Setzen einer Nachfrist die Herausgabe der gelieferten Produkte bzw. Daten zu verlangen und / oder dem Auftragsgeber mit sofortiger Wirkung weitere Nutzung zu untersagen. Die Ausübung dieses Rechtes gilt im Zweifelsfall nicht als Rücktritt vom Vertrag. Alle Produkte und erstellten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von „Attingo“ Darüber hinaus ist „Attingo“ bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist den Rücktritt zu erklären. Daneben bestehende Schadenersatzansprüche werden dadurch nicht berührt und bleiben weiterhin aufrecht.


5. Pflichten

Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten etc). Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber „Attingo“ und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von „Attingo“ nicht anerkannter Mängel ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Konsumenten iSd Konsumentenschutzgesetzes, ist die Gegenverrechnung zulässig (1) für den Fall dass das Unternehmen zahlungsunfähig wird oder (2) die Gegenforderung in rechtlichem Zusammenhang steht, (3) gerichtlich festgestellt oder (4) vom Verkäufer anerkannt wurde und gelten hinsichtlich der Zurückbehaltung von Zahlungen auf Grund von Mängeln die allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen.


6. Aufträge / Bestellungen

„Attingo“ ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen von einem mit Unternehmer iSd KSchG erteilten Auftrag jederzeit zurückzutreten Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall - soweit nicht bereits geleistete Teilarbeiten alleine verwendbar sind - zurückerstattet. Weitere Ansprüche jeder Art stehen dem Auftraggeber nicht zu.

7. Datenrettung

Bitte beachten Sie, dass wir eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden (insbesondere Hardware und Daten), die direkt oder indirekt durch die Analyse oder Datenrettung entstehen, nur im Falle des Vorsatzes und der qualifiziert groben Fahrlässigkeit übernehmen können. Die Arbeiten für die Diagnose sowie Datenrettung beinhalten das Risiko der Zerstörung und/oder Veränderung noch vorhandener Daten sowie des Datenträgers und wird ausdrücklich festgehalten, dass derartige Schäden auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt eintreten können. Dieses Risiko trägt der Kunde. Wir können Ihnen keine Zusage über die tatsächliche Dauer der Analyse geben, auch nicht, ob Daten tatsächlich wiederhergestellt werden können.


8. Lieferung und Abnahme

„Attingo“ ist bemüht, vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung an „Attingo“ durch den Lieferanten an „Attingo“ die genannten Liefertermine einzuhalten. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass infolge höherer Gewalt, Streiks oder Aussperrungen, Verkehrsstörungen oder Verfügungen von höherer Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen oder unverschuldete Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten sowie sonstige von „Attingo“ nicht zu vertretende Ereignisse Liefertermine nicht eingehalten werden können, so verlängern sich die Lieferfristen um bis zu vier Monaten. Ist die verlängerte Lieferfrist abgelaufen oder die Leistung von „Attingo“ vollends unmöglich geworden, so ist „Attingo“ sowie der Kunde berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten Weitere Ansprüche stehen dem Käufer nur im Falle der vorsätzlichen oder qualifiziert grob fahrlässigen Schadenszufügung zu „
Attingo“ ist in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt. In diesem Fall gilt jede Teillieferung als selbständige Leistung.


9. Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beginnt - sofern nicht anders vereinbart - ab Übergabe des Werkes zu laufen. Die Gewährleistung beschränkt sich gegenüber Unternehmern iSd KSchG ausschließlich auf Vorsatz und qualifiziert grobe Fahrlässigkeit


10. Haftung

Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden sowie Vermögensschäden setzt neben den übrigen Tatbestandselementen des Schadenersatzrechtes vorsätzliches oder qualifiziert grob fahrlässiges Handeln durch „Attingo“ voraus.


11. Geheimhaltung/Datenschutz

„Attingo“ verpflichtet sich, die bekannt gewordenen Daten nicht an dritte weiterzugeben und absolut vertraulich zu behandeln. Attingo fühlt sich den Grundsätzen des Datenschutzgesetzes verpflichtet.


12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Wien, hinsichtlich Verbrauchern iSd KSchG gilt diese Gerichtsstandsvereinabrung nur, sofern sich der Wohnort des Verbrauchers, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder der Ort seiner Beschäftigung im Sprengel des betreffenden Gerichts befindet. Andernfalls gilt der allgemeine Gerichtsstand iSd JN.


13. Sonstiges

Der Kunde erklärt mit der Auftragserteilung, dass er zur Verfügung des/der übergebenen Datenträgers und der dort gespeicherten Daten berechtigt ist. Er erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass „Attingo“ die zur Verfügung gestellten Daten aus technischen Gründen speichern und bearbeiten darf, wobei „Attingo“ die volle Geheimhaltungsverpflichtung (s. Pkt. 11) trifft.


14. Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg

Der Kunde erteilt die ausdrückliche Zustimmung, dass – vorbehaltlich einer anderslautenden, ausdrücklichen Vereinbarung – der erforderliche Transport der Datenträger von „Attingo“ zu dem Kunden durch ein drittes Transportunternehmen (Post, UPS o.Ä. Botendienst) auf Kosten den Kunden erfolgt. Die Haftung von „Attingo“ beschränkt sich diesfalls lediglich auf ein etwaiges Auswahlverschulden und geht die Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Datenträgern und Daten im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur auf diesen bzw. auf den Kunden über.
Für den Transport der Datenträger zu „Attingo“ hat der Kunde auf eigenes Risiko und eigene Kosten Sorge zu tragen.





Ablauf und Preise

Für jede Dringlichkeitsstufe bietet Attingo eine passende Lösung. Economy, Business, High Priority

Versandzeiten

Abholen und Versenden von Datenträgern in Österreich, Deutschland und Niederlande aus Ihrer Stadt.

Richtig verpacken

Lesen Sie unsere Tipps zur optimalen und professionellen Verpackung Ihrer Datenträger.

Raid-Systeme

Attingo ist spezialisiert auf Raid-Datenrettung, sowie Server-Datenrettung

Ursachen und Lösungen
Partnerprogramm

Wir retten die Daten Ihrer Kunden professionell.

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Server & Raid

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